Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Home Upgrade
Stand: November 2025

1. Vertragsgrundlagen

Für die Ausführung von Leistungen im Garten- und Landschaftsbau gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – in folgender Reihenfolge:
• der individuelle Vertrag,
• das Angebot bzw. Leistungsverzeichnis,
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
• die VOB/C in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Angebote der Home Upgrade sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Innerhalb dieser Frist garantieren wir die angegebenen Preise. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns eine Neuberechnung auf Grundlage aktueller Marktpreise vor.

2.2. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn nach schriftlicher Zustimmung zustande.

2.3. Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Kostenschätzungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht verwendet, kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

2.4. Der Auftrag wird erst mit Eingang einer vereinbarten Anzahlung von 50 % des Auftragswertes (sofern nicht anders vereinbart) verbindlich.

2.5. Wir behalten uns vor, geeignete Nachunternehmer mit der Ausführung einzelner Leistungen zu beauftragen.

2.6. Aufwände für Angebotserstellung, Baustellenaufnahme, Materialvorhaltung oder -reservierung können dem Auftraggeber auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn kein Auftrag zustande kommt.

3. Vergütung und Preisänderungen

3.1. Die vereinbarten Preise beinhalten alle Leistungen, die nach Vertrag, Angebot und branchenüblicher Praxis erforderlich sind.

3.2. Ändern sich nach Vertragsschluss, jedoch vor Abnahme, die Material-, Lohn- oder Transportkosten erheblich, kann eine preisliche Anpassung nachgewiesen und geltend gemacht werden, sofern die Leistung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird.

3.3. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten bzw. ortsüblichen Sätzen berechnet.

4. Unterlagen und Mitwirkungspflichtenn

Der Auftraggeber hat alle zur Ausführung erforderlichen Unterlagen (Pläne, Genehmigungen, Lagepläne usw.) rechtzeitig und unentgeltlich bereitzustellen.
Werden Planungs- oder Genehmigungsleistungen von Home Upgrade erbracht, erfolgt deren Berechnung gesondert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Baustelleneinrichtung

Der Auftraggeber stellt auf der Baustelle kostenfrei Lagerflächen, Baustrom, Bauwasser und Sanitärmöglichkeiten zur Verfügung. Der Verbrauch erfolgt in branchenüblichem Umfang.

6. Ausführungs- und Fertigstellungsfristen

6.1. Termine und Fristen werden bei Vertragsabschluss einvernehmlich festgelegt.

6.2. Verzögerungen durch Witterung, höhere Gewalt, behördliche Auflagen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.

7. Abnahme der Leistung

7.1. Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Leistung an. Dieser hat die Abnahme innerhalb von fünf Werktagen vorzunehmen.

7.2. Wird die Leistung in Benutzung genommen, gilt sie – sofern keine wesentlichen Mängel bestehen – nach sechs Werktagen als abgenommen.

7.3. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

8. Gefahrtragung

Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für Beschädigung oder Verlust nur, soweit ihn ein Verschulden trifft. Ereignisse höherer Gewalt entbinden beide Parteien von Ersatzpflichten.

9. Mängelrechte / Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – ein Jahr ab Abnahme. Bei Bauwerken gilt:
• gegenüber Verbrauchern: 5 Jahre,
• gegenüber Unternehmern: 4 Jahre.

9.2. Für vom Auftraggeber beigestellte Materialien wird keine Gewähr übernommen.

9.3. Mängel an gelieferten Pflanzen, Rasen oder Saatgut sind innerhalb von 7 Tagen nach Pflanzung oder Lieferung schriftlich anzuzeigen.

9.4. Während der vereinbarten Fertigstellungspflege trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für den Zustand der Pflanzen, längstens jedoch für 12 Monate ab Abnahme.

9.5. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen nach Wahl des Auftragnehmers. Ist diese unverhältnismäßig, kann der Auftraggeber nur eine angemessene Minderung verlangen.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Materialien, Pflanzen und Bauteile Eigentum von Home Upgrade.
Werden sie weiterverarbeitet oder eingebaut, tritt der Auftraggeber seine daraus entstehenden Eigentumsrechte bereits jetzt an uns ab.

11. Zahlungen

11.1. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.

11.2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

11.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet.

11.4. Bis zur vollständigen Zahlung sind wir berechtigt, Arbeiten zurückzuhalten.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

12.1. Verbraucher (§ 13 BGB) haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

12.2. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform.

12.3. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
Home Upgrade
Niklas Fischer
Tiefenstein 80
79733 Görwihl
E-Mail: info@home-upgrade-fischer.de

12.4. Wird die Leistung während der Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers begonnen, so hat dieser im Falle eines Widerrufs die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu bezahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).

13. Gerichtsstand und Rechtswahl

Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand Waldshut-Tiengen vereinbart.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

14.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (§ 157 BGB).